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Spezielle Buchungsfälle - Die Verbuchung von steuerfreien Prämien, Heft 3/2008

BBi 2008, 1 Heft 3 v. 5.3.2008

Derzeit können bei betrieblichen Einkünften die Forschungsprämie in Höhe von 8% und die Bildungsprämie in Höhe von 6% der begünstigten Aufwendungen (§ 108c EStG) und die Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von € 1.000,- pro Lehrling (§ 108f EStG) als steuerfreie Prämien geltend gemacht werden.

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