Derzeit können bei betrieblichen Einkünften die Forschungsprämie in Höhe von 8% und die Bildungsprämie in Höhe von 6% der begünstigten Aufwendungen (§ 108c EStG) und die Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von € 1.000,- pro Lehrling (§ 108f EStG) als steuerfreie Prämien geltend gemacht werden.
