vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechtsmittel per E-Mail, Heft 10/2008

BBi 2008, 3 Heft 10 v. 3.10.2008

Gegen einen Einleitungsbescheid der Finanzstrafbehörde brachte die Beschuldigteper E-Mail fristgerecht eine Beschwerde ein. Adressat war ein Sachbearbeiter der Gruppe Strafsachen des betreffenden Finanzamtes. Diese Beschwerde wurde von der Behörde als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsmittel sind gem. § 85 Abs. 1 BAO schriftlich einzureichen. Die Verordnung über die Verwendung eines Telefaxgerätes ist nicht anwendbar und die FinanzOnline-Verordnung sieht das Einbringen von Rechtsmitteln mittels e-Mail nicht vor. Die mit e-Mail erfolgte Eingabe war daher unzulässig und wurde zurückgewiesen (UFS vom 3.9.2008, GZ FSRV/0106-W/08).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!