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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 1/2007

BBi 2007, 4 Heft 1 v. 5.1.2007

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) - Dieser Zuschlag (die Kammerumlage 2)wurde für 2007 mit unveränderten Sätzen festgelegt und beträgt für Oberösterreich 0,36 %, für Vorarlberg 0,39 %, für Wien 0,40 %, für Niederösterreich, Kärnten und Steiermark 0,42 %, für Salzburg 0,43 % und für Tirol und Burgenland 0,44 % der Lohn- und Gehaltssumme.

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