Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) - Dieser Zuschlag (die Kammerumlage 2)wurde für 2007 mit unveränderten Sätzen festgelegt und beträgt für Oberösterreich 0,36 %, für Vorarlberg 0,39 %, für Wien 0,40 %, für Niederösterreich, Kärnten und Steiermark 0,42 %, für Salzburg 0,43 % und für Tirol und Burgenland 0,44 % der Lohn- und Gehaltssumme.
