Gem. § 277 Abs. 6 UGB müssen die Jahresabschlüsse der Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch elektronisch eingereicht werden. Liegen die Jahresumsatzerlöse unter € 70.000,— im Jahr, genügt die Einreichung in Papierform.
Diese Verpflichtung zur elektronischen Einreichung gilt gem. § 906 Abs. 16 UGB erstmals für Geschäftsjahre, die am 31.12.2007 enden, also für den Jahresabschluss 2007.
