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Spezielle Buchungsfälle - „Einbuchung von Betriebsprüfungskorrekturen“ , Heft 11/2007

BBi 2007, 2 Heft 11 v. 6.11.2007

Im Zuge von abgabenbehördlichen Betriebs- bzw. Außenprüfungen kommt es sehr häufig zu Berichtigungen von Wertansätzen in der Steuerbilanz.

Ist der Unternehmer nicht rechnungslegungspflichtig, müssen die steuerlichen Berichtigungen in die Steuerbilanz eingebucht werden.

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