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Ausscheiden von Gesellschaften mit negativem Kapitalkonto, Heft 11/2007

BBi 2007, 3 Heft 11 v. 6.11.2007

Aus einer GmbH u. Co. KG schieden sowohl die Komplementärin (also die GmbH) als auch alle Kommanditisten (bis auf einen) aus. Die Anteile der ausscheidenden Mitunternehmer wurden vom verbleibenden Kommanditisten übernommen. Mit dem Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters wurde die Mitunternehmerschaft beendet und das Unternehmen wurde in der Folge ohne Liquidation gem. § 142 Abs. 1 HGB (jetzt UGB) vom verbleibenden Gesellschafter (einer KG) übernommen. Die negativen Verrechnungskonten der ausgeschiedenen Gesellschafter wurden nicht aufgefüllt (es bestand auch keine vertragliche Vereinbarung dazu) und auch ein Kaufpreis wurde weder vereinbart noch bezahlt. Die GmbH u. Co. KG war zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Gesellschafter real überschuldet. Ein Firmenwert war auf Grund der Sachverhaltsfeststellungen nicht feststellbar, daher lag in Höhe der übernommenen negativen Kapitalkontensalden eine sofort absetzbare Betriebsausgabe vor (UFS vom 14.9.2007, GZ RV/1985-W/03).

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