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Unternehmensgesetzbuch und Geschäftspapiere, Heft 9/2006

BBi 2006, 2 Heft 9 v. 6.9.2006

Ab 1.1.2007 müssen alle im Firmenbuch eingetragenen Unternehmer neben der Firmenbezeichnung auch die Rechtsform (z.B. für den Einzelunternehmer der Zusatz „eingetragener Unternehmer“ oder auch e.U.), das Firmenbuchgericht und die Firmenbuchnummer auf den Geschäftspapieren anführen. Bei einer GmbH u. Co. KG müssen nicht nur die Daten der KG selbst, sondern auch die Daten der (geschäftsführenden) GmbH angegeben werden.

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