Das am 26.06.2006 im BGBl unter INr 103/2006 veröffentlichte Gesetz sieht vor allem neue Offenlegungsbestimmungen für die Jahresabschlüsse ab 2007, verschärfte Zwangsstrafen ab 1.7.2006 und Übergangsbestimmungen zur Buchführungspflicht vor.
Das am 26.06.2006 im BGBl unter INr 103/2006 veröffentlichte Gesetz sieht vor allem neue Offenlegungsbestimmungen für die Jahresabschlüsse ab 2007, verschärfte Zwangsstrafen ab 1.7.2006 und Übergangsbestimmungen zur Buchführungspflicht vor.
