Am 26. Juni 2006 wurde das Strukturanpassungsgesetz 2006 (StruktAnpG 2006) beschlossen (BGBl I Nr 100/2006). Darin sind insbesondere die erforderlichen abgaben-rechtlichen Anpassungen im Einkommensteuergesetz, dem Körperschaftssteuergesetz und der Bundesabgabenordnung aufgrund des „neuen“ Unternehmergesetzbuches enthalten
