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Tagesgelder und Abfertigungen, Heft 7/2006

BBi 2006, 1 Heft 7 v. 6.7.2006

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 30.03.2006 (GZ ) entschieden, dass Aufwandsersätze, soweit sie versteuert worden sind und Entgeltscharakter haben, in die Berechnung der Abfertigungsansprüche einzubeziehen sind. Betroffen waren die im Kollektivvertrag für Arbeiter der Metallindustrie vorgesehen Tagessätze von € 38,36 bzw € 39,17, die den steuerlichen Satz von € 26,40 deutlich übersteigen. Der übersteigende (steuerpflichtige) Teil der Tagesgelder übersteige auch die tatsächlichen Aufwendungen. Dieses Urteil hat auch Auswirkungen auf die Bildung der Abfertigungsrückstellung, da zum Entgelt im Sinne des § 23 AngG auch diese steuerpflichtigen Teile der Tagesgelder zählen.

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