vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Heft 6/2006

BBi 2006, 2 Heft 6 v. 6.6.2006

Allgemeines

Wird eine Abgabenerklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % festsetzen. Im Folgenden wird die Rechtsansicht des BMF dazu kurz dargestellt:

Voraussetzungen für den Verspätungszuschlag

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!