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Der Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Heft 6/2006

BBi 2006, 2 Heft 6 v. 6.6.2006

Allgemeines

Wird eine Abgabenerklärung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Abgabenbehörde einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % festsetzen. Im Folgenden wird die Rechtsansicht des BMF dazu kurz dargestellt:

Voraussetzungen für den Verspätungszuschlag

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