Am 23. Mai 2006 hat der Nationalrat das KMU -Förderungsgesetz in der Fassung des Finanzausschusses beschlossen. Demnach gelten für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab der Veranlagung 2007 folgende Änderungen:
1.) Freibetrag für investierte Gewinne
Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit betrieblichen Einkünften sollen nach § 10 EStG im Jahr der Anschaffung oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von „abfertigungstauglichen“ Wertpapieren (iSd § 14 Abs 5 Z 4 EStG) einen Freibetrag von bis zu 10% des „laufenden“ Gewinnes (ohne Übergangsgewinne, Veräußerungsgewinne) gewinnmindernd geltend machen können. Der Freibetrag ist mit der Höhe der in diesem Jahr getätigten Investitionen und mit dem Höchstbetrag von insgesamt € 100.000,- pro Kalenderjahr begrenzt. Der Freibetrag hat keinen Einfluss auf die Absetzung für Abnutzung.
