Grenzüberschreitende Dienstleistungen sind ab 2006 bei der Statistik Austria meldepflichtig. Diese Meldepflicht wurde in der Meldeverordnung der Österreichischen Nationalbank - Amtsblatt der Wiener Zeitung Nr. 149 vom 3.8.2005 -festgelegt.
Dazu einige Erläuterungen:
