Kammerumlage 2 - DZ - Mitteilung der Wirtschaftskammer Österreich vom 16.3.2005. Keine DZ-Pflicht, wenn die betroffenen Dienstnehmer in das Ausland entsendet wurden und auf sie die österreichischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit nicht zur Anwendung kommen. (Das gilt seit 2003 auch für den Dienstgeberbeitrag.)
