Bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe wird der Betriebs-PKW häufig in das Privatvermögen entnommen. Natürlich ist auch bei weiter bestehenden Betrieben eine solche Entnahme denkbar. Die Bewertung dieser Entnahme war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Unabhängigen Finanzsenat (UFS).
Sachverhalt
