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Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes, Heft 5/2006

BBi 2006, 3 Heft 5 v. 5.5.2006

Bürgschaftszahlung eines Steuerberaters

Die Übernahme von Bürgschaften gehört nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerberaters. Daher spricht die Verkehrsauffassung von vornherein nicht für die von § 4 Abs 4 EStG für die Betriebsausgabeneigenschaft geforderte Veranlassung der Ausgaben aus einer übernommenen Bürgschaft durch dessen Betrieb. Deshalb war die Bürgschaftszahlung nicht als Betriebsausgabe anzuerkennen ().

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