Befindet sich ein Pkw im Betriebsvermögen der GmbH und wird dieser von dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer auch für private Zwecke genutzt, so gilt Folgendes (Einkommensteuerprotokoll 2003 vom 07. Juli 2003 Punkt 7):
Befindet sich ein Pkw im Betriebsvermögen der GmbH und wird dieser von dem an der Gesellschaft beteiligten Geschäftsführer auch für private Zwecke genutzt, so gilt Folgendes (Einkommensteuerprotokoll 2003 vom 07. Juli 2003 Punkt 7):
