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Abzugssteuer bei ausländischen Arbeitskräfteüberlassern, Heft 3/2006

BBi 2006, 1 Heft 3 v. 6.3.2006

Wenn ein inländischer Betrieb im Inland ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, die von einem ausländischen Personalgestellungsunternehmen überlassen werden, muss von den Gestellungsentgelten seit 1.7.2005 generell eine Abzugssteuer von 20 % einbehalten werden. (DBA-Entlastungsverordnung BGBl III Nr. 92/2005).

Diese Verordnung wurde mit einer neuen Verordnung des BMF vom 3.2.2006 BGBl II Nr. 44/2006 geändert bzw. ergänzt:

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