Wenn ein inländischer Betrieb im Inland ausländische Arbeitskräfte beschäftigt, die von einem ausländischen Personalgestellungsunternehmen überlassen werden, muss von den Gestellungsentgelten seit 1.7.2005 generell eine Abzugssteuer von 20 % einbehalten werden. (DBA-Entlastungsverordnung BGBl III Nr. 92/2005).
Diese Verordnung wurde mit einer neuen Verordnung des BMF vom 3.2.2006 BGBl II Nr. 44/2006 geändert bzw. ergänzt:
