Betrieblich veranlasste Fahrten mit dem Fahrrad sind stark im Kommen und damit wird die Frage der Absetzbarkeit von „Fahrradkilometergeldern“ immer aktueller.
Wenn ein selbständig Tätiger täglich von seiner Wohnung zur Betriebsstätte fährt, dabei z.B. 20 km zurücklegt, und das an rund 200 Tagen im Jahr, so ergeben sich daraus beachtliche 4.000 km Jahresleistung.
