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Herstellungskosten und Herstellkosten, Heft 2/2006

BBi 2006, 1 Heft 2 v. 6.2.2006

Diese beiden Begriffe sind sich zwar sehr ähnlich, stammen aber aus zwei durchaus unterschiedlichen Bereichen des Rechnungswesens.

Herstellungskosten nach Steuerrecht

Zu den Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens zählen neben den Einzelkosten (Material- und Fertigungseinzelkosten) auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Zurechnung der Gemeinkosten ist daher steuerliche Pflicht (§ 6 Z 2 lit a EStG).

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