Diese beiden Begriffe sind sich zwar sehr ähnlich, stammen aber aus zwei durchaus unterschiedlichen Bereichen des Rechnungswesens.
Herstellungskosten nach Steuerrecht
Zu den Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlage- und Umlaufvermögens zählen neben den Einzelkosten (Material- und Fertigungseinzelkosten) auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Zurechnung der Gemeinkosten ist daher steuerliche Pflicht (§ 6 Z 2 lit a EStG).
