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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 3/2006

BBi 2006, 4 Heft 3 v. 6.3.2006

Änderung des Urheberrechtsgesetzes BGBL II Nr. 22/2006 vom 16.2.2006. Bei der Weiterveräußerung des Originales eines Werkes der bildenden Kunst hat der Urheber gegen den Verkäufer einen Vergütungsanspruch. Dieser Anspruch liegt zwischen 0,25 % und 4 % des Verkaufspreises, maximal 12.500 Euro.

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