Änderung des Urheberrechtsgesetzes BGBL II Nr. 22/2006 vom 16.2.2006. Bei der Weiterveräußerung des Originales eines Werkes der bildenden Kunst hat der Urheber gegen den Verkäufer einen Vergütungsanspruch. Dieser Anspruch liegt zwischen 0,25 % und 4 % des Verkaufspreises, maximal 12.500 Euro.
