Mit Bundesgesetz vom 9.6.2005 BGBl I Nr. 45/2005 wurde der Dienstleistungsscheck eingeführt. Die neuen Bestimmungen gelten für Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.2005 abgeschlossen werden, also ab 1.1.2006.
Der 2. Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien vom 14.12.2005 erläutert die Bestimmungen zum Dienstleistungsscheck aus lohnsteuerlicher Hinsicht:
