Bei differenzbesteuerten Umsätzen - wichtig vor allem im Gebrauchtwagenhandel, aber auch im Antiquitätenhandel - unterliegt bekanntlich nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, also die „Spanne“ der Umsatzsteuer.
Für die Beurteilung der Buchführungspflicht (Jahresumsatz mehr als EUR 400.000,—) sind jedoch die tatsächlich erzielten Verkaufserlöse des Kalenderjahres heranzuziehen.
