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Buchführungspflicht bei der Differenzbesteuerung, Heft 1/2006

BBi 2006, 1 Heft 1 v. 6.1.2006

Bei differenzbesteuerten Umsätzen - wichtig vor allem im Gebrauchtwagenhandel, aber auch im Antiquitätenhandel - unterliegt bekanntlich nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, also die „Spanne“ der Umsatzsteuer.

Für die Beurteilung der Buchführungspflicht (Jahresumsatz mehr als EUR 400.000,—) sind jedoch die tatsächlich erzielten Verkaufserlöse des Kalenderjahres heranzuziehen.

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