vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfertigungsrückstellung - Entgelte, Heft 1/2006

BBi 2006, 1 Heft 1 v. 6.1.2006

Für die Berechnung der (fiktiven) Abfertigungsansprüche zum Bilanzstichtag sind alle Entgelte heranzuziehen, die mit einer „gewissen Regelmäßigkeit“ gezahlt werden. Diese Voraussetzung der „gewissen Regelmäßigkeit“ ist schon erfüllt, wenn die Entgelte, wie z.B. Bilanzprämien, einmal im Jahr ausbezahlt werden. Eine einmalig ausbezahlte Prämie zählt nicht zur Bemessungsgrundlage.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!