Die private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Dienstnehmer wird durch die Sachbezugsverordnung des Finanzministeriums geregelt, wobei der monatliche Höchstbetrag immerhin EUR 600,— beträgt. Ein an einer GmbH wesentlich beteiligter Geschäftsführer-Gesellschafter zählt zwar für Zwecke der Lohnabgaben (DB, DZ, KommSt) zum Kreis der Dienstnehmer, bezieht jedoch einkommensteuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit und unterliegt daher nicht der Sachbezugsverordnung. Fehlen Aufzeichnungen über die Privatfahrten des Geschäftsführers, sind diese Aufwendungen nach den allgemeinen Grundsätzen zu schätzen und als Betriebseinnahmen des Gesellschafters anzusetzen. (VwGH vom 31.03.2005, Zl. 2002/15/0029)
