Berichtigungen von UVA konnten der Finanzverwaltung bisher nicht über FinanzOnline, sondern nur in „Papierform“ übermittelt werden. Das hat sich geändert. Nach den Informationen des BMF zur FinanzOnline können jetzt berichtigte Erklärungen auch elektronisch übersandt werden, wobei auch eine mehrfache Berichtigung möglich ist.
