Verordnung des BMF betreffend Bausparen (BGBL II Nr. 296/2006 vom 9.9.2005) - Bei einem elektronisch gestellten Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages kann auch der Antrag auf Prämienerstattung elektronisch gestellt werden. Auch die Erklärung zur widmungsgemäßen Verwendung der Erstattungsbeträge kann elektronisch erfolgen. Beitragsnachzahlungen für Vorjahre sind übrigens nicht zulässig (also nicht prämien-begünstigt).
