vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kammerumlage KU 1, Heft 10/2005

BBi 2005, 4 Heft 10 v. 3.10.2005

Die Grundlagen und die Höhe der KU 1 wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, somit stellen wir Ihnen die derzeitige Rechtslage in Kurzform dar:

Die KU 1 muss von allen Mitgliedern der Wirtschaftskammer entrichtet werden. Unternehmer, die nicht oder nur mit Teilbereichen Mitglieder der WKO sind, wie z.B. Angehörige der freien Berufe oder anderer Kammerorganisationen oder „Neue Selbständige“ sind nicht oder nur teilweise KU-pflichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!