Teilwertabschreibung einer Beteiligung
Von der beschwerdeführenden GmbH wurde im Jahr 1990 eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung vorgenommen, die erst im Jahr 1989 angeschafft wurde. Seitens des FA wurde diese Teilwertabschreibung nicht anerkannt, da es sich um Anlaufverluste handelte und auch der Vorstand der Tochtergesellschaft positive Lageberichte abgegeben habe.
