Einrichtung einer Bundeswettbewerbsbehörde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ab 1.1.2006 (BGBl I Nr. 62/2005 vom 5.7.2005) zur Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen. Diese Behörde ist befugt, von Unternehmern Auskünfte anzufordern, geschäftliche Unterlagen durch Sachverständige prüfen zu lassen und auch vor Ort alle Auskünfte zu verlangen.
