Abbruchkosten bei Vermietung und Verpachtung
Ein baufälliges bisher vermietetes Gebäude wurde abgerissen und durch einen Neubau ersetzt, der wieder vermietet wurde. Vom Finanzamt wurden die Abbruchskosten als nachträgliche Anschaffungskosten von Grund und Boden behandelt und somit ein Werbungskostenabzug nicht zugelassen.
