Die Regierungsvorlage vom 8.6.2005 sieht einige steuerliche Neuerungen vor:
Bei vorzeitiger Auflösung eines Bausparvertrages können die angesparten Beträge auch für Maßnahmen der Bildung und Pflege verwendet werden.Der Freibetrag für die Auftragsforschung ist erstmalig für Forschungsaufträge ab 1.1.2005 anwendbar und kann auch außerbilanzmäßig geltend gemacht werden.