BGBL II Nr.116/2005 vom 28.4. 2005
Folgende Daten müssen fortlaufend in das Lohnkonto eingetragen werden:
Der gezahlte Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge) ohne jeden Abzug unter Angabe des Zahltages und des Lohnzahlungszeitraumes, getrennt nach Bezügen, die nach dem Tarif bzw. nach festen Steuersätzen zu versteuern sind