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Lohnkontenverordnung 2005, Heft 7/2005

BBi 2005, 1 Heft 7 v. 3.7.2005

BGBL II Nr.116/2005 vom 28.4. 2005

Folgende Daten müssen fortlaufend in das Lohnkonto eingetragen werden:

Der gezahlte Arbeitslohn (einschließlich sonstiger Bezüge) ohne jeden Abzug unter Angabe des Zahltages und des Lohnzahlungszeitraumes, getrennt nach Bezügen, die nach dem Tarif bzw. nach festen Steuersätzen zu versteuern sind

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