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Entschädigungen für Katastrophenschäden beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner, Heft 7/2005

BBi 2005, 1 Heft 7 v. 3.7.2005

Nach § 3 Abs 1 Z 16 EStG sind freiwillige Zuwendungen zur Beseitigungen von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden von der Einkommensteuer befreit.

In der neu eingeführten Rz 679a gehen die Einkommensteuerrichtlinien 2000 näher auf die Behandlung derartiger Entschädigungen beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein.

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