Nach § 3 Abs 1 Z 16 EStG sind freiwillige Zuwendungen zur Beseitigungen von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden von der Einkommensteuer befreit.
In der neu eingeführten Rz 679a gehen die Einkommensteuerrichtlinien 2000 näher auf die Behandlung derartiger Entschädigungen beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner ein.
