Steuerfreiheit der Trinkgelder - Mit BGBL I Nr. 35/2005 vom 9.6.2005 wurde im ESt-Gesetz - wie angekündigt - die Steuerbefreiung der „ortsüblichen Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig gewährt werden“ rückwirkend ab 1999 gesetzlich festgelegt. Siehe auch den Artikel in der BBi Juni 2005.
