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Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche, Heft 7/2005

BBi 2005, 4 Heft 7 v. 3.7.2005

Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 08.02.2005GZ 4Ob279/04i zur Vereinbarung von Schadenersatzfristen in den „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ Folgendes entschieden:

Wurde in den „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ vereinbart, dass die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche bereits mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beginnt, wird damit der Käufer gröblich benachteiligt.

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