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Homepage - Anlagegut oder Sofortaufwand, Heft 6/2005

BBi 2005, 1 Heft 6 v. 3.6.2005

Die Aufwendungen für die Einrichtung einer Firmen-Homepage können sowohl aktivierungspflichtiger Herstellungsaufwand eines immateriellen Wirtschaftsgutes als auch sofort absetzbarer Aufwand sein. Zweifellos handelt es sich bei einer Homepage (eigentlich „Web-Seite“) um ein immaterielles, unkörperliches, abnutzbares Wirtschaftsgut. Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 erläutern in der Rz 631 die Abgrenzung zwischen Anschaffung und Herstellung eines unkörperlichen Wirtschaftsgutes.

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