Zur neuen Steuerbefreiung für Trinkgelder gem. § 3 Abs 1 Z 16a UStG hat das Finanzministerium am 18.5. eine Information veröffentlicht. Die Gesetzesänderung ist derzeit zwar noch nicht beschlossen, da jedoch diesbezüglich ein Vierparteienantrag vorliegt, ist an der Gesetzwerdung nicht zu zweifeln.
