Der KöSt-Satz wurde ab 2005 bekanntlich von 34 % auf 25 % herabgesetzt. Die Vorauszahlungen für 2005 werden jedoch weiterhin auf Grund der Körperschaftsteuerschuld des letzten Veranlagungsjahres festgesetzt.
Der KöSt-Satz wurde ab 2005 bekanntlich von 34 % auf 25 % herabgesetzt. Die Vorauszahlungen für 2005 werden jedoch weiterhin auf Grund der Körperschaftsteuerschuld des letzten Veranlagungsjahres festgesetzt.
