Anfragebeantwortung des BMF vom 12.1.2005:
1. Rückwirkende Absetzbarkeit von Aufwendungen für Studienkosten ab 2003
Diese wurde mit dem AbGÄG 2004 mit 31.12.2004 rückwirkend eingeführt. Daher können die Einkommensteuerbescheide für 2003 und 2004 gem. § 299 Abs 1 BAO ab 31.12.2004 aufgehoben werden, wobei die Frist ein Jahr ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides (§ 302 Abs 1 BAO) beträgt.
