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Studienkosten bzw Schenkungssteuerbefreiungen ab 2003, Heft 3/2005

BBi 2005, 2 Heft 3 v. 3.3.2005

Anfragebeantwortung des BMF vom 12.1.2005:

1. Rückwirkende Absetzbarkeit von Aufwendungen für Studienkosten ab 2003

Diese wurde mit dem AbGÄG 2004 mit 31.12.2004 rückwirkend eingeführt. Daher können die Einkommensteuerbescheide für 2003 und 2004 gem. § 299 Abs 1 BAO ab 31.12.2004 aufgehoben werden, wobei die Frist ein Jahr ab Zustellung des Einkommensteuerbescheides (§ 302 Abs 1 BAO) beträgt.

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