I. Neuregelungen ab 2004:
1. Neue Vergütungsgrenze 0,5 % des Nettoproduktionswertes (bisher 0,35 %).
2. des Kreises der vergütungsfähigen Energieträger auf Heizöl Extraleicht, Heizöl leicht, mittel und schwer und Flüssiggas
I. Neuregelungen ab 2004:
1. Neue Vergütungsgrenze 0,5 % des Nettoproduktionswertes (bisher 0,35 %).
2. des Kreises der vergütungsfähigen Energieträger auf Heizöl Extraleicht, Heizöl leicht, mittel und schwer und Flüssiggas
