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Energieabgabenvergütung - Information des BMF, Heft 3/2005

BBi 2005, 2 Heft 3 v. 3.3.2005

I. Neuregelungen ab 2004:

1. Neue Vergütungsgrenze 0,5 % des Nettoproduktionswertes (bisher 0,35 %).

2. des Kreises der vergütungsfähigen Energieträger auf Heizöl Extraleicht, Heizöl leicht, mittel und schwer und Flüssiggas

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