Unentgeltliche Nutzung mehrerer Kfz des Arbeitgebers durch den Dienstnehmer (Rz 183a)
Kann ein Dienstnehmer mehrere Kfz des Arbeitgebers für Privatfahrten benutzen, ist ein Sachbezugswert für jedes einzelne Kfz anzusetzen. Bei entsprechend hohen Anschaffungskosten ist der Höchstbetrag von EUR 600,— (bis Ende 2004 EUR 510,—) daher mehrmals zu berücksichtigen.
