Der Basiszinssatz betrug auch zum 31.12.2004 unverändert 1,47 %. Unter Hinzurechnung des gesetzlichen Aufschlages von 8 % betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum 1.1.-30.6.2005 unverändert 9,47 %.
Dieser Zinssatz gilt nur für zweiseitige Unternehmergeschäfte (beide Parteien sind Unternehmer) und nur, wenn keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.
