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Gesetzliche Verzugszinsen, Heft 2/2005

BBi 2005, 2 Heft 2 v. 3.2.2005

Der Basiszinssatz betrug auch zum 31.12.2004 unverändert 1,47 %. Unter Hinzurechnung des gesetzlichen Aufschlages von 8 % betragen die gesetzlichen Verzugszinsen für den Zeitraum 1.1.-30.6.2005 unverändert 9,47 %.

Dieser Zinssatz gilt nur für zweiseitige Unternehmergeschäfte (beide Parteien sind Unternehmer) und nur, wenn keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen bestehen.

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