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Vorsteuerabzug für gemischt genutzte Gebäude, Heft 2/2005

BBi 2005, 1 Heft 2 v. 3.2.2005

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 vom 30.12.2004 (BGBl I 180/2204) wurde auch für Gebäude die “Geringfügigkeitsgrenze" von 10 % unternehmerischer Nutzung eingeführt.

Wird ein gemischt genutztes Gebäude zu weniger als 10 % unternehmerisch genutzt, steht ab 1.2.2005 (befristet bis 31.12.2009) kein Vorsteuerabzug zu.

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