Gebührenfrei sind notwendige Ersatzausstellungen (z.B. Reisepässe, Führerscheine, Zulassungsscheine), sowie Schriften im Zusammenhang mit der Schadensfeststellung, Schadensabwicklung bzw. Schadensbereinigung.Für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe sind auch keine Bundesverwaltungsabgaben zu entrichten.
