Mit Erlass vom 12.1.2005 hat das Finanzministerium die Abzugsfähigkeit von werbewirksamen Geld- oder Sachspenden im Zusammenhang mit Katastrophenfällen erläutert:
Die Werbewirksamkeit von Spenden ist u.a. in folgenden Fällen gegeben:
Berichterstattung in Tages- und Wochenzeitungen, in der Lokalpresse, in Branchenzeitschriften bzw. im Rundfunk und Fernsehen