Wird der Aufenthalt in einer von der Flutkatastrophe besonders stark betroffenen Region nachgewiesen, können pauschal EUR 1.000,— pro Erwachsener und EUR 700,— pro Kind (bis 7 Jahre) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (kein Selbstbehalt). Auch Angehörige von Flutopfern, die aus Anlass der Flutkatastrophe in die Katastrophenregion reisen, können ebenfalls pauschal EUR 1.000,— als außergewöhnliche Belastung absetzen.
