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Flutwellenkatastrophe - außergewöhnliche Belastungen, Heft 2/2005

BBi 2005, 1 Heft 2 v. 3.2.2005

Wird der Aufenthalt in einer von der Flutkatastrophe besonders stark betroffenen Region nachgewiesen, können pauschal EUR 1.000,— pro Erwachsener und EUR 700,— pro Kind (bis 7 Jahre) als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden (kein Selbstbehalt). Auch Angehörige von Flutopfern, die aus Anlass der Flutkatastrophe in die Katastrophenregion reisen, können ebenfalls pauschal EUR 1.000,— als außergewöhnliche Belastung absetzen.

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