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Rechnungslegung für Vereine ab 2005, Heft 1/2005

BBi 2005, 2 Heft 1 v. 3.1.2005

Ab 2005 gelten für alle Vereine neue Bestimmungen für das Rechnungswesen und den Rechnungsabschluss. Ein Rechnungsabschluss - vergleichbar dem handelsrechtlichen Jahresabschluss - muss von allen mittelgroßen und großen Vereinen aufgestellt werden.

Kleine Vereine - Es muss ein Rechnungswesen, bestehend aus einer laufenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und einer Vermögensübersicht eingerichtet werden.

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