Durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2003 (BGBl I Nr. 71/2003) wurden ausländische Kapitalerträge, die ab 1.4.2003 zufließen, inländischen gleichgestellt. Dies erfolgte durch Änderungen in den §§ 37 Abs. 8 und 97 Abs. 4 EStG 1988 (Einführung eines besonderen Steuersatzes von 25 %).
