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Herstellungskosten nach Steuerrecht, Heft 1/2005

BBi 2005, 2 Heft 1 v. 3.1.2005

Eine interessante Aussage ist dem Einkommensteuerprokotoll 2004 (Punkt 5) des Finanzministeriums zu entnehmen. “Da der steuerliche Herstellungskostenbegriff Verwaltungs- und Vertriebskosten nicht umfasst, besteht zum Unterschied vom Handelsrecht (§ 206 Abs. 3 HGB) für langfristige Aufträge keine Möglichkeit zur Aktivierung von Verwaltungs- und Vertriebskosten bzw. zum Ausweis der Selbstkosten".

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